Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Mielsch GmbH

§ 1 Allgemeines
(1) Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Geschäftsbedingungen.
Im kaufmännischen Verkehr gelten unsere Geschäftsbedingungen ohne nochmalige Vereinbarung oder Bezugnahme auch für künftige Geschäftsbeziehungen.
(2) Abweichenden Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner wird widersprochen. Diese werden nur Vertragsinhalt, wenn und soweit sie von uns schriftlich oder per Fax bestätigt werden.
(3) Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden einschließlich der Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses bedürfen der schriftlichen oder fernschriftlichen Form.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages
(1) Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche oder fernschriftliche Auftragsbestätigung zustande.
(2) Zeichnungen, Abbildungen, Maße oder sonstige Leistungsdaten bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Dies gilt insbesondere auch für Liefertermine oder Lieferfristen.

§ 3 Preise
Soweit nicht anders vereinbart, verstehen sich unsere Preise netto zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Verpackung, Versandspesen, Transportversicherung und Zoll sind in unseren Preisen nicht enthalten und werden zusätzlich berechnet.

§ 4 Erfüllungsort, Lieferung
(1) Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist im kaufmännischen Verkehr für alle Vertragsparteien unser Firmensitz.
(2) Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit unserer Lieferungen und Leistungen ist die Bereitstellung oder Absendung der Ware, bei zusätzlicher Übernahme der Montage durch uns deren Fertigstellung.
(3) Ein vereinbarter Versand der Ware erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
(4) Die Ware ist vom Käufer unverzüglich nach Zugang unserer Bereitstellungsanzeige abzurufen, anderenfalls sind wir berechtigt, die Ware in Rechnung zu stellen und auf Kosten und Gefahr des Käufer nach eigenem Ermessen zu lagern.
(5) Rücksendungen der Ware werden von uns nur angenommen, wenn wir der Rücksendung vorher schriftlich oder fernschriftlich zugestimmt haben.
(6) Bei Lieferungs- und Leistungsverzögerungen kann der Besteller erst nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist Schadensersatz wegen Pflichtverletzung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die zu setzende Nachfrist beträgt mindestens 2 Wochen und beginnt mit Eingang der Nachfristsetzung bei uns.
(7) Verzögerungen aufgrund unabwendbarer Ereignisse sind nicht von uns zu vertreten und berechtigen uns, die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung zu verlängern.

§ 5 Beanstandungen, Gewährleistung, Haftung
(1) Unvollständige oder mangelhafte Lieferungen und Leistungen sind uns unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen schriftlich oder fernschriftlich anzuzeigen. Die Frist beginnt mit Übernahme der Ware bei uns oder bei Versand mit Anlieferung an dem vom Käufer bestimmten Ort. Für nicht offensichtliche Mängel beginnt die Frist mit deren Entdeckung.
(2) Die vorstehende Regelung des § 5 (1) gilt im kaufmänischen Verkehr unter Beachtung der Untersuchungspflicht nach §§ 381, 377 HGB mit der Maßgabe, dass verdeckte Mängel innerhalb von 8 Tagen ab deren Entdeckung, längstens aber innerhalb eines Jahres seit Abholung bei uns oder Anlieferung an dem vom Käufer bestimmten Ort schriftlich oder fernschriftlich anzuzeigen sind.
(3) Bei nicht frist- und formgerechter Anzeige ist unsere Mängelhaftung ausgeschlossen.
(4) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt mit Übernahme oder Ablieferung der Ware und beträgt zwei Jahre.
(5) Eine Mängelhaftung übernehmen wir laut technischen Richtlinien, welche Bestandteil unserer Preisliste ist. Für abweichende Ausführungen auf Wunsch des Käufers ist eine Mängelhaftung ausgeschlossen. Geringfügige Farbabweichungen oder Holzrisse und konstruktive Ausführungsänderungen stellen keine Mängel dar und berechtigen nicht zur Beanstandung der Ware. (6) Nacherfüllung erfolgt nach unserer Wahl durch Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung. Andere gesetzliche Mängelhaftungsansprüche können gegen uns erst nach Fehlschlagen oder bei Unmöglichkeit der Nacherfüllung geltend gemacht werden.
(7) Im übrigen haften wir für Schäden und Folgeschäden nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung. Unsere unbeschränkte Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt davon unberührt.

§ 6 Zahlung
(1) Unsere Rechnungen sind grundsätzlich sofort zur Zahlung fällig. Wir gewähren 2% Skonto, sofern der Rechnungsbetrag im übrigen ungekürzt innerhalb von zwei Wochen ab Rechnungsdatum bar bezahlt oder per Überweisung unserem Bankkonto gutgeschrieben wird.
(2) Sofern wir andere Zahlungsformen, bspw. Schecks, Wechsel und dergleichen, akzeptieren, erfolgt dies erfüllungshalber. Sämtliche mit dem Einzug verbundenen Kosten und Spesen gehen zu Lasten des Käufers.
(3) Von uns beauftragte Vertreter sind nicht berechtigt, Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung für uns entgegenzunehmen. (4) Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche ist nur mit von uns anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, bis alle Verbindlichkeiten des Käufers aus der Geschäftsverbindung mit uns vollständig getilgt sind.
(2) Über Pfändungen und andere von Dritten ausgehende Gefährdungen für unsere Rechte sind wir unverzüglich schriftlich mit allen Angaben zu unterrichten, die wir für eine Interventionsklage nach § 771 der Zivilprozessordnung benötigen. Soweit wir Ausfall erleiden, weil ein Dritter die von ihm an uns zu erstattenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten unserer Rechtsverfolgung nach § 771 der Zivilprozessordnung nicht erbringen kann, haftet hierfür der Käufer.
(3) Der Käufer ist befugt, unsere Vorbehaltsware im ordnungsmäßigen Geschäftsbetrieb weiter zu veräußern. Sämtliche hieraus entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer hiermit im voraus an uns ab, und zwar in Höhe des jeweiligen Rechnungsbetrages einschließlich Umsatzsteuer. Ungeachtet dieser Abtretung bleibt der Käufer weiterhin zur Einziehung der Forderungen berechtigt. Auf Verlangen hat uns der Käufer die abgetretenen Forderungen nebst deren Schuldnern bekanntzugeben und uns alle für eine Forderungseinziehung benötigten Angaben und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Wir sind berechtigt, die erfolgten Abtretungen den Drittschuldnern anzuzeigen, sehen hiervon jedoch solange ab, als dies unsere legitimen Interessen vertretbar erscheinen lassen.
(4) Vorstehende Abtretung zur Sicherung unserer Forderungen umfasst auch solche Forderungen, die der Käufer gegen einen Dritten infolge einer Verbindung unserer Vorbehaltsware mit einem Grundstück erwirbt.
(5) Wir verpflichten uns, auf Verlangen des Käufers Sicherheiten, die er uns nach diesem Vertrag zur Verfügung gestellt hat, freizugeben, soweit sie zur Sicherung unserer Forderungen nicht nur vorübergehend nicht mehr benötigt werden, insbesondere soweit sie den Wert unserer zu sichernden Forderungen um 10% übersteigen.

§ 8. Gerichtsstand, anwendbares Recht
(1) Der ausschließliche Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtlichen Sondervermögen ist unser Firmensitz. Davon unberührt bleibt unser Recht, das Gericht am Hauptsitz des Käufers anzurufen.
(2) Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

§ 9. Schlussbestimmungen
(1) Soweit unsere Geschäftsbedingungen keine abweichenden Regelungen enthalten, geltend die gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Sollten einzelne Regelungen unserer Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben alle übrigen Bestimmngen davon unberührt.

Stand 01.Januar 2008