Richtlinie zur visuellen Beurteilung von Holzklappläden im Neuzustand
Geltungsbereich
Diese Richtlinie gilt für die visuelle Beurteilung einer endbehandelten Oberfläche bei Holzklappladen für deckende und nicht deckende Beschichtung. Die endbehandelte Oberfläche stellt bei neuen Holzklappladen den Zustand nach der Schlußbeschichtung dar. Der Beschichtungsaufbau hat nach Angabe des Herstellers zu erfolgen. Die erforderliche Schichtdicke muß durch die Schlußbeschichtung erreicht sein.
In der Richtlinie sind nicht erfasst:
- nach der Schlußbeschichtung erkannte mechanische und/oder chemische Schädigungen durch äußere Einwirkung.
- Unverträglichkeit zwischen Beschichtungsträger und Beschichtung.
Prüfung
Bei der Prüfung auf Fehler ist die visuelle Draufsicht auf die endbehandelte Beschichtungsoberfläche maßgebend. Die Prüfung wird in der Regel in einem Abstand von ca. 5 m zur Betrachtungswinkel der üblichen Nutzung entspricht, vorgenommen. Geprüft werden sollte möglichst unter Lichtverhältnissen, die denen des diffusen Tageslichtes entsprechen.
Angaben
Die Oberflächenbearbeitung vor der Beschichtung hat nach dem Stand der Technik entweder durch Schleifen, Finieren oder Hobeln zu erfolgen. Fehlerscheinungen können bei harz- oder inhaltsreichen Hölzern auftreten. Sie sind naturbedingt und stellen keinen Mangel dar.